
Das Ziel eines Konflikts oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.
~ Joseph Joubert
Kindeswohlorientierte
Elternberatung (ANB)
- Auch als freiwilliges Angebot buchbar -
Die Kindeswohlorientierte Elternberatung (auch ANB genannt) ist ein strukturiertes, zeitlich begrenztes Interventionsangebot für Eltern, die sich in hochstrittigen Trennungs- oder Erziehungssituationen befinden und keine gemeinsame Lösung finden. Orientiert am Konzept von Daniel Pfister-Wiederkehr, ist unser einziges Leitprinzip das Wohl des Kindes.
Zwei Zugangswege: Behördlich oder Freiwillig
Dieses Angebot richtet sich primär an Eltern, denen eine Beratung durch die KESB oder ein Gericht auferlegt wurde, um blockierte Entscheidungen im Sinne des Kindes zu überwinden. Gleichzeitig bieten wir die Kindeswohlorientierte Elternberatung auch auf freiwilliger Basis an. Familien können dieses klare strukturierte Setting privat buchen und finanzieren, um frühzeitig den Fokus auf die Bedürfnisse der Kinder zu legen und Eskalationen vorzubeugen.
Ablauf und methodische Haltung
In einem klar definierten Rahmen von vier bis sechs Sitzungen über einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten arbeiten wir fokussiert an konkreten Fragestellungen:
- Erarbeitung von Regelungen zur Betreuung und Erziehung, die den Entwicklungsbedürfnissen des Kindes entsprechen.
- Überprüfung der elterlichen Konfliktthemen auf ihre Verträglichkeit mit dem Kindeswohl.
- Einbezug der Kinder (je nach Alter und Notwendigkeit), um deren Sichtweisen und Bedürfnisse direkt in den Prozess einzubringen.
- Unsere Haltung: Kindeswohl vor Elterninteressen
Im Gegensatz zur klassischen Mediation verfolgen wir keine allparteiliche Haltung gegenüber den Elternpositionen. Unsere Loyalität gilt ausschliesslich dem Kindeswohl. Wir unterstützen die Eltern dabei, ihre eigenen Interessen von den Bedürfnissen des Kindes zu trennen und Lösungen zu finden, die eine gesunde Entwicklung sicherstellen. Wo elterliche Pläne dem Kindeswohl widersprechen, werden diese klar benannt und hinterfragt.
Ergebnis und Berichtswesen
Das primäre Ziel ist das Erreichen einer Vereinbarung, die dem Kindeswohl dient.
- Vertraulichkeit: Der Beratungsprozess ist vertraulich, soweit er nicht das Kindeswohl gefährdet.
- Berichterstattung: Da der Auftrag die Wahrung des Kindeswohls ist, berichten wir der beauftragenden Behörde (KESB/Gericht) formell über den Verlauf und die Ergebnisse. Insbesondere wird transparent gemacht, ob und wie die erarbeiteten Lösungen den Kindesinteressen entsprechen. Bei freiwilligen Buchungen wird das Vorgehen bezüglich Rückmeldung im Vorvertrag individuell geklärt, wobei der Schutz des Kindes stets Vorrang hat.
Weiterführende Schritte
Nach Abschluss der Beratung evaluieren alle Beteiligten das Ergebnis. Je nach Bedarf kann das Setting nach Bedarf verlängert oder nahtlos in weitere Angebote von Plan B übergehen, beispielsweise in eine sozialpädagogische Familienbegleitung (SpF) zur Umsetzungshilfe.